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Gebärdensprachdolmetscher (nicht: Gebärdendolmetscher) dolmetschen in beide Richtungen für gehörlose und hörende Personen. Es kommt vor, dass in einer Gruppe die Gebärdensprache dominiert und für die hörende, nicht gebärdensprachkompetente Minderheit gedolmetscht wird, z. B. bei Gehörlosenkonferenzen.

Es gibt auch Dolmetscher, die von einer Gebärdensprache in die andere dolmetschen, oder von einer anderen Lautsprache in die lokale Gebärdensprache (z. B. französisch in die Deutschschweizer Gebärdensprache). Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, die zwischen zwei Gebärdensprachen dolmetschen, sind häufig selbst gehörlos.
In Deutschland ist spätestens seit 2002 mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetschdienst (insbesondere bei Behörden, Polizei und Gericht, aber auch am Arbeitsplatz) gesetzlich geregelt. In der Schweiz gibt es seit 2004 ein ähnliches Gesetz.
Ausbildungen zum Gebärdensprachdolmetscher werden als Vollzeitstudium, etwa an der Universität Hamburg[1], an der Hochschule Magdeburg Stendal[2], an der Westsächsischen Hochschule Zwickau[3], als Teilzeitstudium wie an der Hochschule für Heilpädagogik Zürich (FH) oder als berufsbegleitende Weiterbildung, beispielsweise an der Taubstummenanstalt Universität Frankfurt a. Main[4], dem LINGS NRW [5] Essen, dem Gehörloseninstitut Bayern [6] in Nürnberg und dem Gebärdeninstitut Baden Württemberg [7] in Winnenden angeboten. Weiterbildungen sind zu dem Zweck eingerichtet worden, damit langjährig tätige Gebärdensprachdolmetscher ohne Ausbildung eine Möglichkeit zur Nachqualifizierung erhalten. Als fundierte Ausbildung gilt nur ein Hochschulstudium.

Seit Ende 2006 ist ein qualifizierender Abschluss als Gebärdensprachdolmetscher in vielen Bereichen erforderlich. Eine staatliche Prüfung bieten das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt und das Bayerische Kultusministerium [8] an. Für die staatliche Prüfung ist ein Ausbildungsnachweis nicht vorgeschrieben, wohl aber langjährige Berufstätigkeit. Die akademischen Diplome der Universitäten und Fachhochschulen können auf Wunsch und gegen eine Gebühr den staatlichen Prüfungen gleichgestellt werden.
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e. V. ist die berufsständische Vertretung der in Deutschland organisierten Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen. In der Deutschschweiz ist dies die Berufsvereinigung der GebärdensprachdolmetscherInnen der deutschen Schweiz (bgd).

 

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